Schadenmeldung

Hier können Sie in wenigen Schritten Ihren Schaden online melden. Sie erhalten per eMail eine Bestätigung für Ihre Unterlagen und wir kümmern uns um alles Weitere. Mit unserer Erfahrung begleiten wir Sie bis zur Regulierung.

Bei allen Fragen steht Ihnen auch ihr persönlicher Ansprechpartner jederzeit gerne zur Verfügung.

Thomas Türk // Schadenmanagement
Telefon: (030) 89748170
eMail: schaden@diesicherheit.de

Wir kümmern uns und entlasten Sie.

Schadenmeldung

Bei allen Fragen steht Ihnen  ihr persönlicher Ansprechpartner jederzeit gerne zur Verfügung.

Thomas Türk // Schadenmanagement
Telefon: (030) 89748170
eMail: schaden@diesicherheit.de

Wir kümmern uns und entlasten Sie.

Hinweise zur Schadenbearbeitung

Im Schadenfall ist es wichtig, dass Sie als Versicherungsnehmer professionell handeln. Wir möchten Sie bitten, die folgenden Verhaltensregeln stets zu beachten. Diese Punkte unterstützen eine zügige und reibungslose Schadenregulierung. Eine Nichtbeachtung kann den Versicherungsschutzes gefährden. Bleiben Sie ruhig und entspannt. Wir begleiten Sie von der Schadenaufnahme bis zur abschliessenden Regulierung. Bitte rufen Sie uns bei Fragen einfach kurz an!

Haftpflicht

  • Bei Personenschäden informieren Sie bitte immer sofort die Polizei.
  • Auch wenn die Schuldfrage klar bei Ihnen liegen sollte, geben Sie nie ein Schuldanerkenntnis ab.
  • Beauftragen Sie keinen eigenen Anwalt mit der Abwehr der Ansprüche!
  • Melden Sie den Schaden unverzüglich online und leiten Sie Schriftstücke mit Schadenersatzforderungen umgehend an uns bzw. den Versicherer weiter.
  • Im Interesse des Geschädigten, sollte dieser die beschädigten Sachen fotografieren und aufbewahren bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.
  • Auch eine Reparaturvergabe sollte vorher unbedingt mit dem Versicherer abgestimmt werden. Dies liegt im Interesse des Geschädigten und ist nicht Ihre Pflicht!
  • Bei Cyberschäden informieren Sie bitte auch umgehend Ihr Krisenmanagement beim Versicherer.
  • Füllen Sie Fragebögen des Versicherers immer gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.

Leitungswasser

  • Nehmen Sie alle elektrischen Geräte, die sich in der unmittelbaren Umgebung des Schadens befinden, vom Netz.
  • Bei Schäden an der Zuleitung: Verhindern Sie unnötigen Wasseraustritt (Hauptwasserhahn schließen).
  • Treffen Sie geeignete Maßnahmen, um die Schadenhöhe zu mindern und Folgeschäden auszuschließen.
  • Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
  • Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.
  • Vergeben Sie keine Reparaturaufträge oder ähnliches, ohne vorher die Freigabe durch den Versicherer erhalten zu haben. Dies gilt nicht für notwendige Maßnahmen zur Schadenminderung.
  • Erstellen Sie ein Verzeichnis, in dem alle beschädigten oder zerstörten Sachen aufgeführt sind.
  • Legen Sie für die einzelnen Gegenstände Kopien der entsprechenden Kaufquittungen bei bzw. holen Sie Kostenvoranschläge ein oder schätzen Sie die ungefähre Schadenhöhe zunächst selbst.
  • Melden Sie den Schaden online und leiten Sie sämtliche Schriftstücke zum Vorgang umgehend an uns weiter.
  • Füllen Sie Fragebögen des Versicherers immer gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.

Brand

  • Informieren Sie die Feuerwehr, wenn es noch brennt bzw. sofern es sich um einen größeren Brand gehandelt hat.
  • Fotografieren Sie die Brandursache bzw. den Brandherd, wenn dies noch möglich ist.
  • Treffen Sie geeignete Maßnahmen, um die Schadenhöhe zu mindern und Folgeschäden auszuschließen.
  • Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
  • Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.
  • Vergeben Sie keine Reparaturaufträge oder ähnliches, ohne vorher die Freigabe durch den Versicherer erhalten zu haben. Dies gilt nicht für notwendige Maßnahmen zur Schadenminderung.
  • Erstellen Sie ein Verzeichnis, in dem alle beschädigten oder zerstörten Sachen aufgeführt sind.
  • Legen Sie für die einzelnen Gegenstände Kopien der entsprechenden Kaufquittungen bei bzw. holen Sie Kostenvoranschläge ein oder schätzen Sie die ungefähre Schadenhöhe zunächst selbst.
  • Melden Sie den Schaden online und leiten Sie sämtliche Schriftstücke zum Vorgang umgehend an uns weiter.
  • Füllen Sie Fragebögen des Versicherers immer gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.

Blitz und Überspannung

  • Untersuchen Sie sämtliche elektrische Geräte auf Funktion.
  • Fotografieren Sie auch die Einschlagsstelle des Blitzes (sofern erkennbar).
  • Treffen Sie geeignete Maßnahmen, um die Schadenhöhe zu mindern und Folgeschäden auszuschließen.
  • Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.•Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.
  • Vergeben Sie keine Reparaturaufträge oder ähnliches, ohne vorher die Freigabe durch den Versicherer erhalten zu haben. Dies gilt nicht für notwendige Maßnahmen zur Schadenminderung.
  • Erstellen Sie ein Verzeichnis, in dem alle beschädigten oder zerstörten Sachen aufgeführt sind.
  • Legen Sie für die einzelnen Gegenstände Kopien der entsprechenden Kaufquittungen bei bzw. holen Sie Kostenvoranschläge ein oder schätzen Sie die ungefähre Schadenhöhe zunächst selbst.
  • Melden Sie den Schaden online und leiten Sie sämtliche Schriftstücke zum Vorgang umgehend an uns weiter.
  • Füllen Sie Fragebögen des Versicherers immer gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.

Vandalismus

  • Erstatten Sie unverzüglich Anzeige bei der Polizei. Erfragen Sie bitte das Aktenzeichen, unter dem der Vorgang bearbeitet wird.
  • Reichen Sie einen Kostenvoranschlag für die Beseitigung des Schadens ein.
  • Fertigen Sie aussagekräftige Schadenfotos an.
  • Reichen Sie die polizeiliche Anzeigebestätigung mit Tagbuchnummer der Polizei bzw. Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft ein.
  • Schätzen Sie die Schadenhöhe (unverbindlich).
  • Melden Sie den Schaden online und leiten Sie sämtliche Schriftstücke zum Vorgang umgehend an uns weiter
  • Füllen Sie Fragebögen des Versicherers immer gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.

Einbruch

  • Treffen Sie geeignete Maßnahmen, um die Höhe des Schadens zu mindern und Folgeschäden auszuschließen (Notschlösser, Ersatzverglasungen etc.).
  • Sperren Sie alle EC- und Kreditkarten, Konten, Handykarten usw., sofern diese oder die entsprechenden Zugangsdaten gestohlen wurden.
  • Erstatten Sie unverzüglich Anzeige bei der Polizei. Erfragen Sie bitte das Aktenzeichen, unter dem der Vorgang bearbeitet wird.
  • Fotografieren Sie auch Beschädigungen an Türen, Schlössern oder Fenstern.
  • Übersenden Sie sowohl der Polizei als auch uns bzw. dem Versicherer ein gleichlautendes Verzeichnis (Stehlgutliste), in dem alle abhanden gekommenen oder möglicherweise beschädigten und zerstörten Sachen aufgeführt sind. Bitte beachten Sie, dass nachträgliche Ergänzungen an einer Stehlgutliste meist nicht akzeptiert werden.
  • Legen Sie für die einzelnen Gegenstände Kopien der entsprechenden Kaufquittungen bei bzw. holen Sie Kostenvoranschläge ein oder schätzen Sie die ungefähre Schadenhöhe zunächst selbst.
  • Melden Sie den Schaden online und leiten Sie sämtliche Schriftstücke zum Vorgang umgehend an uns weiter.
  • Füllen Sie Fragebögen des Versicherers immer gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.

Sturm

  • Bei Gebäudeschäden: Decken Sie zerstörte Fenster zur Schadenminderung ab und entfernen Sie Inventar aus den betroffenen Räumen.
  • Bei Kfz-Schäden: Decken Sie zerstörte Fenster zur Schadenminderung ab oder bringen Sie das Kfz in eine Garage, sofern es fahrbereit ist.
  • Treffen Sie geeignete Maßnahmen, um die Schadenhöhe zu mindern und Folgeschäden auszuschließen.
  • Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
  • Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.
  • Vergeben Sie keine Reparaturaufträge oder ähnliches, ohne vorher die Freigabe durch den Versicherer erhalten zu haben. Dies gilt nicht für notwendige Maßnahmen zur Schadenminderung.
  • Erstellen Sie ein Verzeichnis, in dem alle beschädigten oder zerstörten Sachen aufgeführt sind.
  • Legen Sie für die einzelnen Gegenstände Kopien der entsprechenden Kaufquittungen bei bzw. holen Sie Kostenvoranschläge ein oder schätzen Sie die ungefähre Schadenhöhe zunächst selbst.
  • Melden Sie den Schaden online und leiten Sie sämtliche Schriftstücke zum Vorgang umgehend an uns weiter.
  • Füllen Sie Fragebögen des Versicherers immer gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.

Überschwemmung

  • Treffen Sie geeignete Maßnahmen (Abpumpen des Wassers, Reinigung und Trocknung von Gebäuden und beschädigten Gegenständen), um die Schadenhöhe zu mindern und Folgeschäden auszuschließen.
  • Lassen Sie elektrische Geräte zur eigenen Sicherheit überprüfen, bevor diese wieder in Gang gesetzt werden.
  • Sofern möglich, bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.
  • Vergeben Sie keine Reparaturaufträge oder ähnliches, ohne vorher die Freigabe durch den Versicherer erhalten zu haben. Dies gilt nicht für notwendige Maßnahmen zur Schadenminderung.
  • Erstellen Sie ein Verzeichnis, in dem alle beschädigten oder zerstörten Sachen aufgeführt sind.
  • Legen Sie für die einzelnen Gegenstände Kopien der entsprechenden Kaufquittungen bei bzw. holen Sie Kostenvoranschläge ein oder schätzen Sie die ungefähre Schadenhöhe zunächst selbst.
  • Beginnen Sie erst mit dem Auspumpen des Kellers oder Gebäudes, wenn der Wasserstand außen sinkt, da sonstUnterspülung oder Aufschwemmung drohen und Risse im Mauerwerk entstehen können oder sogar die Statik des Gebäudes beeinträchtigt werden kann.
  • Melden Sie den Schaden online und leiten Sie sämtliche Schriftstücke zum Vorgang umgehend an uns weiter.
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Bauleistung

  • Treffen Sie geeignete Maßnahmen, um die Schadenhöhe zu mindern und Folgeschäden auszuschließen.
  • Erstatten Sie unverzüglich Anzeige bei der Polizei, sofern der Schaden auf unerlaubte Handlungen Dritter zurückzuführen ist. Erfragen Sie bitte das Aktenzeichen, unter dem der Vorgang bearbeitet wird.
  • Fertigen Sie Fotos an, die eine Beschädigung erkennen lassen sowie die Gegebenheiten der Baustelle wiedergeben.
  • Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.
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Neben der rein finanziellen Regulierung bieten wir Ihnen auch weitergehende Unterstützung. Profitieren Sie von unserem Netzwerk aus Experten, zuverlässigen Handwerkern, aber auch spezialisierten Anwälten und Gutachtern. Sprechen Sie uns einfach an.

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